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   VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180   

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VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180 (https://dejure.org/2019,5430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2019 - 10 CS 19.180 (https://dejure.org/2019,5430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 10 CS 19.180 (https://dejure.org/2019,5430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 3 S. 1 u. Abs. 5, § 113 Abs. 1... S. 1, § 152 Abs. 1, § 146 Abs. 4 S. 6, § 154 Abs. 2; LStVG Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 3, Art. 37 Abs. 1 u. Abs. 4; BayVwVfG Art. 28 Abs. 2 Nr. 1, Art. 40, Art. 43 Abs. 2
    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

  • rewis.io

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Sofortvollzugs; Begründungserfordernis; Kampfhund der Kategorie 2; Widerruf eines Negativzeugnisses; Ablauf der Geltungsdauer eines Negativzeugnisses; Erledigung; Anordnung zur Untersagung der Haltung eines Hundes; Austausch der Rechtsgrundlage; Anordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 CS 14.1245

    Kampfhund der Kategorie 2; Anordnung zur Untersagung der Haltung des Hundes;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55).

    Eine weitergehende Differenzierung ist hinsichtlich des Begründungserfordernisses nicht angezeigt (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14).

    Auch ansonsten sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, wonach damit zu rechnen gewesen war, dass sich der rechtswidrige Zustand in Kürze hätte ändern können (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 18; Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand August 2018, Art. 37 Rn. 73).

    Erweist sich die Untersagung der Hundehaltung voraussichtlich als rechtmäßig, durfte die Antragsgegnerin auch die Abgabeanordnung verfügen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Menschen genießt Vorrang vor allen anderen Interessen und setzt die Eingriffsschwelle für die Sicherheitsbehörde von vornherein herab (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.1996 - 24 CS 96.2724 - BeckRS 1996, 18146; B.v. 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326 - juris Rn. 10).

    Die Anordnung eines Leinen- oder Maulkorbzwangs stellt im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers kein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr einer nicht erlaubten Kampfhundehaltung dar (vgl. BayVGH, 9.5.1996 - 24 C 95.3302 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326 - juris Rn. 10).

    Das Ermessen der Sicherheitsbehörde, ob sie einschreitet und welche Maßnahmen sie trifft, ist in diesen Fällen grundsätzlich bis zur Reduzierung auf Null eingeschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2004 - 24 CS 04.3062 - juris Rn. 25; B.v. 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326 - juris Rn. 10; Schwabenbauer, BeckOK, Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Art. 37 Rn. 121).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55).

    Ob diese Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 20 CS 17.1797 - juris Rn. 2; B.v 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 10 CS 18.98

    Sofortvollzug von Anordnungen zur Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Diesen Anforderungen genügen pauschale oder formelhafte Wendungen grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH" B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2016 - 10 CS 16.301 - juris Rn. 3; B.v. 15.2.2018 - 10 CS 18.98 - juris Rn. 6).

    Auch ist nichts daran zu erinnern, dass bei einer (Teil-)Identität zwischen dem Erlassinteresse am Verwaltungsakt und dem besonderen Vollzugsinteresse auf die insofern zentralen Begründungselemente im Verwaltungsakt Bezug genommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 10 CS 18.98 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Aus dem hierüber gefertigten Aktenvermerk geht hinreichend klar hervor, dass sich die Antragsgegnerin nicht darauf beschränkte, ihre getroffene Entscheidung lediglich zu erläutern, sondern das Vorbringen des Antragstellers zur Kenntnis genommen, aber auch unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände keinen Anlass gesehen hat, von der getroffenen Entscheidung Abstand zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - NVwZ-RR 2016, 449 = juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 20 ZB 16.587 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 1.6.2017 - 20 B 16.2241 - juris Rn. 31; B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U. v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356; U.v. 19.8.1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96/98; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U. v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356; U.v. 19.8.1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96/98; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Dem Erfordernis einer schriftlichen Begründung ist nicht schon dann genügt" wenn überhaupt eine Begründung gegeben wird; vielmehr bedarf es einer schlüssigen" konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen" warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Fall ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht" demgegenüber das Interesse des Betroffenen am Bestand der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsmittels ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG" B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U. v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356; U.v. 19.8.1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96/98; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U. v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356; U.v. 19.8.1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96/98; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 20 B 16.2241

    Kostenbescheid für Quarantäne von Hunden und Katzen im Tierheim eines privaten

  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

  • VGH Bayern, 11.10.2016 - 10 BV 15.590

    Trennungsgebot im Glücksspielrecht - Verbot der Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084

    Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies

  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797

    Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des

  • VGH Bayern, 12.01.2016 - 10 CS 15.2239

    Erlaubnispflicht für die Haltung eines Kampfhundes

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 10 CS 18.280

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der

  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 20 ZB 16.587

    Konkrete Gefahr im Abfallbeseitigungsrecht

  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 10 CS 16.301

    Fehlende Begründung für die Anordnungen des Sofortvollzugs zur Hundehaltung

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335

    Umfassendes Hundehaltungsverbot

  • VGH Bayern, 25.10.1999 - 24 ZS 99.2904
  • VGH Bayern, 16.11.2004 - 24 CS 04.3062
  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 10 B 20.439

    Rechtmäßiger Widerruf eines Negativzeugnisses betreffend Aggressivität und

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 27. Februar 2019 (Az. 10 CS 19.180) zurück.

    Ergänzend wird auf die beigezogene Behördenakte sowie auf die Gerichtsakten beider Instanzen (auch in den Verfahren 10 CS 19.180, 10 ZB 19.2393 und 10 AS 20.477) Bezug genommen.

    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 6. Mai 2020 auf seine entsprechenden Ausführungen in der Beschwerdebegründung im Verfahren 10 CS 19.180 verweist, setzt er lediglich seine eigene Würdigung des Sachverhaltes an die Stelle der Einschätzung des Amtstierarztes, ohne die Einschätzung des Amtstierarztes (und ihm folgend der Beklagten) durchgreifend in Zweifel zu ziehen.

    Auch insoweit hält der Senat an seiner in den Beschlüssen vom 27. Februar 2019 (10 CS 19.180) und 19. März 2020 (10 AS 20.477) dargestellten Auffassung fest, dass die Beklagte diese Anordnungen tatbestandlich auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG stützen konnte, weil dadurch die Ordnungswidrigkeit der ungenehmigten Haltung eines Kampfhundes (Art. 37 Abs. 4 StVG) unterbunden wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 24; B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13) und dass dies unabhängig davon gilt, ob hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten oder den Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat abzustellen wäre.

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.1873

    Untersagung der Haltung eines Hundes, vorläufige Haltungserlaubnis, Kampfhund der

    Die Anordnung eines Leinen- oder Maulkorbzwangs stellt im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers kein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr einer nicht erlaubten Kampfhundehaltung dar (stRspr, vgl. BayVGH, 9.5.1996 - 24 C 95.3302 - juris Rn.20 ff.; B.v. 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326 - juris Rn. 10; B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19).

    Das Ermessen der Sicherheitsbehörde, ob sie einschreitet und welche Maßnahmen sie trifft, ist in diesen Fällen grundsätzlich bis zur Reduzierung auf Null eingeschränkt (vgl. BayVGH, B.v 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - BeckRS 2019, 3418 Rn. 19; BayVGH, B.v. 16.11.2004 - 24 CS 04.3062 - juris Rn. 25; B.v. 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326 - juris Rn. 10).

  • VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen

    Zu beachten ist insoweit jedoch, dass hinsichtlich der gesetzlichen Wertung der Gefahrenlage in Art. 37 Abs. 1 LStVG grundsätzlich kein Ermessensspielraum verbleibt (intendiertes Ermessen), die Haltung eines Kampfhundes ohne die erforderliche Erlaubnis also regelmäßig zu unterbinden und die Abgabe anzuordnen ist (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19; B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 28; VG Regensburg, U.v. 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997 - juris Rn. 37).

    (2) Die angegriffenen Anordnungen sind ferner nicht deshalb ermessensfehlerhaft bzw. unverhältnismäßig, weil die Kampfhundehaltung lediglich formell illegal wäre und der bestehende rechtswidrige Zustand in Kürze rechtmäßig werden würde (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 18; B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19; VG Regensburg, U.v. 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997 - juris Rn. 29).

    Zwar ist von einer Haltungs- bzw. Betreuungsuntersagung samt Abgabeverpflichtung etc. abzusehen, wenn sich sicher absehen lässt, dass sich der rechtswidrige Zustand in Kürze ändern wird, d.h. eine Haltung offensichtlich erlaubnisfähig wäre bzw. ein Negativzeugnis beantragt ist und die Voraussetzungen für eine Erteilung offensichtlich vorliegen würden (vgl. etwa BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, 19. Edition, Stand: 1. Juli 2022, Art. 18 LStVG Rn. 207; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19; VG Regensburg, U.v. 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997 - juris Rn. 29).

  • VG Augsburg, 28.02.2023 - Au 8 S 23.133

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Kampfhund Kategorie I (American,

    Zu beachten ist insoweit jedoch, dass hinsichtlich der gesetzlichen Wertung der Gefahrenlage in Art. 37 Abs. 1 LStVG grundsätzlich kein Ermessensspielraum verbleibt (sog. intendiertes Ermessen), die Haltung eines Kampfhundes ohne die erforderliche Erlaubnis also regelmäßig zu unterbinden und die Abgabe anzuordnen ist (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19; B.v. 19.3.2020 - ZB 19.459 - juris Rn. 28).

    bb) Die angegriffenen Anordnungen sind des Weiteren nicht ermessensfehlerhaft bzw. unverhältnismäßig, weil die Kampfhundehaltung lediglich formell illegal wäre und der bestehende rechtswidrige Zustand in Kürze rechtmäßig werden würde (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 18; B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19).

    Zwar ist von einer Haltungsuntersagung samt Abgabeverpflichtung etc. abzusehen, wenn sich sicher absehen lässt, dass sich der rechtswidrige Zustand in Kürze ändern wird, d.h. eine Haltung offensichtlich erlaubnisfähig wäre (vgl. BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Art. 18 LStVG Rn. 207; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278

    Sofortvollziehbare Anordnung zur Duldung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen

    Pauschale oder formelhafte Wendungen, mit denen nicht das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung im jeweiligen Einzelfall darlegt wird, genügen grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10).

    In Fällen, wie hier, in denen sich die Gründe für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung decken, also insoweit eine "(Teil-) Identität" besteht, darf die Behörde zum Zweck der Vereinfachung auch auf die Begründung des Verwaltungsakts Bezug nehmen, soweit sie in ihrem Bescheid deutlich macht, dass sie in der Begründung des Verwaltungsakts auch die Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung sieht (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 11).

    Ob die genannten Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tatsächlich tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 AS 20.477

    Haltung eines Kampfhundes - einstweiliger Rechtsschutz

    Ergänzend wird auf die beigezogene Behördenakte sowie auf die Gerichtsakten beider Instanzen (auch in den Verfahren 10 CS 19.180, 10 ZB 19.2393, 10 CS 20.274 und 10 B 20.439) Bezug genommen.

    Zunächst hält der Senat an seiner im Beschluss vom 27. Februar 2019 im Beschwerdeverfahren 10 CS 19.180 dargestellten Auffassung fest, dass die Antragsgegnerin diese Anordnungen tatbestandlich auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG stützen konnte, weil dadurch die Ordnungswidrigkeit der ungenehmigten Haltung eines Kampfhundes (Art. 37 Abs. 4 StVG) unterbunden wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO, § 80 Rn. 46), was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).
  • VG Regensburg, 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997

    Feststellung Kampfhundeigenschaft - Rottweilerrüde

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27.2.2019 zurückgewiesen (10 CS 19.180).

    Damit wurde, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt hat (B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - BA S. 8), eine etwaig unterbliebene Anhörung wirksam nachgeholt.

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 ZB 19.459

    Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes

    Für die Beseitigung der Gefahr, die von Kampfhunden ausgeht, besteht im Hinblick auf die gesetzliche Wertung der Gefahrenlage in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG jedenfalls grundsätzlich kein Ermessensspielraum (BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19; noch strenger BayVGH, B..v. 18.12.2000 - 24 ZS 00.3326 - juris Rn. 10; vgl. zum ganzen Schwabenbauer in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 1.2.2020, Art. 37 LStVG Rn. 118 ff.).
  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Im Übrigen ergibt sich im Bereich des Sicherheitsrechts das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung bereits aus den Gesichtspunkten, die für den Erlass des Verwaltungsakts maßgebend waren, die die Antragsgegnerin im Rahmen der Begründung des Sofortvollzugs konkretisierend darstellte (BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des

  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 19 CE 23.1720

    Keine Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer Bewährungsduldungsvereinbarung

  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 11 CS 19.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 22.08.2023 - 19 CE 23.981

    Ausweisung eines Ausländers mit minderjährigen Kindern mit deutscher

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2023 - 19 B 70/23

    Verantwortung der Eltern für die regelmäßige Unterrichtsteilnahme ihres Kindes;

  • VG Hamburg, 31.01.2024 - 7 E 170/24

    Erfolgreicher Eilantrag einer Umweltvereinigung im Anwendungsbereich des UmwRG

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

  • VG München, 31.08.2022 - M 19 S 22.3769

    Anforderung eines ärztlichen Gutachtens zur Prüfung der Fahreignung nach

  • VG München, 20.04.2021 - M 19 K 21.653

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis -

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main,

  • VG München, 12.12.2022 - M 19 S 22.5350

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Nichteignungsvermutung nach § 11 Abs. 8 FeV

  • VG München, 16.08.2022 - M 19 S 22.3225

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die rechtskräftige Entscheidung über die

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 CS 20.274

    Vollziehbarkeit einer Grundverfügung

  • VG Würzburg, 23.06.2022 - W 5 S 22.924

    Vorläufiger Rechtsschutz bezüglich der Zumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen bei

  • VG München, 24.05.2022 - M 19 S 22.1607

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens im

  • VG Bayreuth, 11.05.2021 - B 1 S 21.449

    Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenzwang innerhalb bebauter Ortsteile,

  • VG Regensburg, 16.01.2020 - RO 4 S 19.2647

    Rechtmäßige Zwangsgeldandrohung für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die

  • VG München, 29.11.2022 - M 6 S 22.2619

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines angeborenen Herzfehlers - einstweiliger

  • VG Köln, 30.09.2021 - 8 K 3317/18

    KE, Nachbarstreit, Baugenehmigung, VV

  • VG München, 15.06.2023 - M 19 X 23.2536

    Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung eines Führerscheins

  • VG München, 10.01.2022 - M 19 S 21.6221

    Zwingende Fahrerlaubnisentziehung nach Nichtvorlage eines rechtmäßig geforderten

  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379

    Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und

  • VG Köln, 11.11.2019 - 9 K 5543/18
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